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Gesundheitsuntersuchungen & Risikofaktoren
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darf die Gesundheitsuntersuchung erst ab dem 35. Lebensjahr – und dann auch nur jedes zweite Jahr – in Anspruch genommen werden.
Außerhalb der Leistungszuständigkeit der GKV gelten diese Einschränkungen jedoch nicht. Eine Gesundheitsuntersuchung ist bei einem Erwachsenen bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr durchaus sinnvoll. Auch eine jährliche Gesundheitsuntersuchung geht keineswegs „über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung“ hinaus ...
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Gesundheitsuntersuchungen-Risikofaktoren.pdf Fachbeitrag zum Thema Gesundheitsuntersuchungen und Risikofaktoren |
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